Antrag Änderung Zuständigkeitsordnung

Antrag zur konstituierenden Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jarosz,page1image41184512

zur konstituierenden Ratssitzung am 05.11.2020 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Aus dem TOP 8 „Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Kirchhundem“ wird die Umwandlung des Betriebsausschusses in einen Ausschuss für Gemeindewerke und Tiefbau gestrichen und die Zuständigkeiten werden dementsprechend angepasst.

Begründung:

Die uns am 29.10.20 zugegangene Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes erläutert die Zulässigkeit einer Erweiterung der Befugnisse des jetzigen Betriebsausschusses. Demnach ist eine Erweiterung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn der Betriebsausschuss ausschließlich eigenbetriebsähnliche Einrichtungen behandelt. Die Verwaltung liegt in ihrer Darstellung für den Betriebszweig Abwasser der Gemeindewerke Kirchhundem also richtig. Als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist von einer Erweiterung des Betriebsausschusses, bezogen auf den Betriebszweig Abwasser, zwar abzuraten (vgl. EigVO NRW § 5 Abs. 1 Satz 3), sie ist jedoch rechtlich zulässig.

Der Betriebszweig Wasser der Gemeindewerke Kirchhundem ist laut unserer Betriebssatzung vom 06.11.2018 §1 Abs. (1) jedoch ein Eigenbetrieb gemäß §114 GO NRW. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes ist hier sehr deutlich: „für den Bereich der Eigenbetriebe ist es rechtlich nicht zulässig, die Aufgaben des Betriebsausschusses auf einen anderen Ratsausschuss zu übertragen oder umgekehrt“. Somit kann der Betriebsausschuss als Ganzes nicht um andere Befugnisse erweitert oder seine Befugnisse an andere Ausschüsse übertragen werden.

Für die weitere Vorgehensweise gibt es somit zwei Möglichkeiten:

  1. 1)  Der Betriebsausschuss wird in seiner jetzigen Form beibehalten. Das sorgt somit für eine Änderung der geplanten Zuständigkeitsordnung bezogen auf den Bereich Tiefbau. Dieser Bereich verbleibt in der Zuständigkeit des Fachbereichs 3.
  2. 2)  Der Betriebsausschuss wird getrennt in einen Bereich Wasser und einen Bereich Gemeindewerke Abwasser und Tiefbau. Der Sinn und die Rechtmäßigkeit einer solchen Teilung wären zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Warnecke

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