Stellungnahme zum Entwurf Regionalplan, Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und
Kreis Siegen Wittgenstein
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Vogel,
Sehr geehrter Herr Aßhoff,
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende eine Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Kreistag Olpe zum Entwurf des Regionalplans, Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen Wittgenstein mit der Bitte um Beachtung im weiteren Verfahren.
Vorbemerkung
Dieser Entwurf ist kein robuster Plan zum Ausstieg aus der fossilen Technik und zum Einstieg in die klimagerechte Entwicklung unserer Region. Er ist vor allem eins nicht: generationengerecht. Und genau diese Eigenschaft wird von öffentlichen Planungen in Zukunft erwartet. Auch die Gemeinwohlwirkungen hinsichtlich Wasser, Boden, offenen Landschaften und Wälder werden nicht zukunftsfähig beantwortet.
Klimaschutzziele
Das Erreichen der Klimaschutzziele bis 2045 soll in Gänze und in Teilergebnissen bis zum Ende der Laufzeit des Regionalplans dargestellt werden. Dabei werden die Teilabschnitte verbindlich festgesetzt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz ist ein Urteil für einen anderen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. Die Verfassungsbeschwerden der Klimaaktivisten bemängelten an der bisherigen Klimapolitik, dass keine ausreichende Reduzierung von Treibhausgasen bis 2030 vorgesehen sei. Welche Folgen dies bereits jetzt habe, sehe man unter anderem an dem bedauernswerten Zustand des Klimas, dem Verlust von Arten, des Wassers, des Bodens und besonders augenfällig im RP Arnsberg der Wälder.
Das Verfassungsgericht führt aus, würde man bis 2030 zu wenig zur CO2 Reduktion beitragen, seien mit den dann verstärkt notwendigen Maßnahmen die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen starkeingeschränkt.
Laut dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes verschieben die bisherigen Klimaschutzgesetzgebungen die enorm hohen Lasten der CO2 Minderung unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 und damit auf künftige Generationen. Die notwendigen Minderungen müssten, so das Gericht dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Dies betreffe auch zukünftige zum Teil noch nicht geborene Generationen. Deshalb soll in Voraussicht der zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben im Klimaschutz die Generationengerechtigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen bewertet und gegebenenfalls ausgeglichen werden. Ziel ist ein klimaneutraler Regionalplan.
Begründung:
Ohne erneut auf die dringende Notwendigkeit eines umfassenden Klimaschutzes einzugehen kann von einem Plan der soweit in die Zukunft reicht, erwartet werden, dass er die verfassungsgerichtlich festgesetzten Ziele schon jetzt in seiner Planung vorwegnimmt. Jedwedes andere Verhalten erscheint zwar im Augenblick legal führt aber in naher Zukunft zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen konträren Haltung des Planes zur Verfassung. Einem solch kurzsichtigen Verfahren kann und darf nicht zugestimmt werden.
Regenerative Energie
– Für den Kreis Olpe wird im Rahmen einer Gesamtenergiebedarfsermittlung die bis 2045 benötigte Energiemenge kommunenscharf schlüssig hergeleitet. Dabei sollen alle Verbräuche dargestellt werden.
(Heizung, Gewerbe und Industrie, Mobilität, usw.)
– die textliche Planung der benötigten Energiemenge richtet nach den Bedürfnissen des Kreises Olpe, auf eine flächige Darstellung soll verzichtet werden.
– die Planung der konkreten Gebiet obliegt den Kommunen.
– auf Grund der Verbräuche soll ein Plan zur jährlichen Umsetzung entwickelt werden. Damit wird der Stand der Umsetzung erkennbar und eine Generationengerechtigkeit umsetzbar.
– für den Bau von Photovoltaikanlagen in der Freifläche werden Kriterien erarbeitet. Bis auf wenige Ausnahmen sollen solche Anlagen vermieden werden, da sie im Gegensatz zur Windkraft zu enormen Flächeninanspruchnahmen führen.
Begründung:
Wir brauchen planbare Grundlagen zur Entwicklung der regenerativen Energie im Kreisgebiet.
Biotopvernetzung
Die Biotopvernetzung wird angesichts des Klimawandels überprüft und überarbeitet.
Die bisherige Interpretation der Biotopverbünde genügt angesichts des Klimawandels heute nicht mehr den sich daraus ergebenen Ansprüchen.
Durch den Klimawandel verändern sich Lebensräume in rasantem Tempo. Dabei führen zusätzliche Entwicklungen wie Zersiedelung und Zerschneidung zunehmend zur Verinselung von Arten. Es findet kein Genaustausch statt und die angesichts des Klimawandels dringend notwendige Süd Nord bzw. „von unten nach oben“ Wanderungen können nicht mehr stattfinden. Dies wird unausweichlich, sollten wir dort nicht nachbessern, zum Verlust von Arten führen. Weltweite Untersuchungen zeigen eine durch die Klimaerwärmung ausgelöste Verschiebung der Verbreitungsgrenzen tendenziell in Richtung der Pole, bisher durchschnittlich um 6,1 km im Jahrzehnt und in höhere Lagen ,durchschnittlich 6,1 m im Jahrzehnt.
Diese Entwicklung beschleunigt sich mit zunehmender Erwärmung und immobile Arten können nicht mehr folgen.
Schutz des Wasser im Kreis und für andere z.B. das Ruhrgebiet
Der Schutz des Wassers wird im Angesicht des Klimawandels im Regionalplanentwurf nicht ausreichend dargestellt. Hier muss die Planungsbehörde nachbessern.
Begründung:
„Ohne ausreichendes und sauberes Wasser ist Leben nicht möglich. Gewässer versorgen Menschen mit Trinkwasser und die Wirtschaft mit Wasser, um zum Beispiel Waren herzustellen. Gewässer sind Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, sie tragen damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.
Wir müssen daher den Schutz und die Nutzung der Gewässer so weit wie möglich in Einklang bringen.“
Bundesumweltministerium
Gerade das Planungsgebiet stellt eine für die Versorgung weiter Teile der Bevölkerung Nordrhein Westfalens unverzichtbare Ressourcen dar. Wasser das im Planungsgebiet der Trinkwasserversorgung verloren geht, kann auf Dauer nicht für die Versorgung des Ruhrgebietes mit einem ähnlich guten Rohwasserzustand zur Verfügung gestellt werden. Unserer Region kommt demnach besondere Bedeutung für die Trinkwasserversorgung des Ruhrgebietes zu.
Gewerbegebiete
Die Gestaltung der Gewerbegebiete hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Für die Flächenausweisung ergibt sich ein geringerer Bedarf.
Begründung:
Da Fläche nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, ist insbesondere bei der Umwandlung von Freiflächen darauf zu achten, dass dies nur in unbedingt notwendigen Maße erfolgt, wie dies für den jeweiligen Gewerbe bzw. Industriezweck unabweisbar notwendig ist. Gewerbe und Industriegebiete sollen deshalb in der Regel mehrgeschossig sein, mit Parkmöglichkeiten auf dem Dach oder im Untergeschoss und mit einer Energie gewinnenden Photovoltaiktechnik realisiert werden. Nur bei Unverträglichkeiten mit dem Gewerbe oder Industriezweck sind Abweichungen möglich. Dies geschieht zum Schutze des nicht verwertbaren Gutes Boden und des Grundwassers.
Gewerbegebiet Ruttenberg
Die Planung Ruttenberg wird nicht in den Regionalplan mit aufgenommen.
Begründung: Eine reine deklaratorische und textliche Darstellung genügt nicht um die Auswirkungen des oben genannten Gewerbegebietes Ruttenberg abschließend beurteilen zu können. Aus diesem Grund stellen wir anheim bei einer Neuauflage des Regionalplanes die Fläche erneut grafisch und in ihren Auswirkungen erkennbar, mit dem dazugehörigen textlichen Teil darzustellen.
Für die Fraktion
Fred Josef Hansen
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