Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, ab dem Jahr 2024 die Kindergartenplätze im Zuständigkeitsbereich des Kreises kostenfrei anzubieten.
Sachverhalt/Begründung:
Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit:
Die Einführung kostenfreier Kindergartenplätze trägt zur Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit bei. Alle Kinder, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familien, sollen die Möglichkeit haben, frühkindliche Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dies legt den Grundstein für eine erfolgreiche Bildungskarriere und ermöglicht es, Bildungsbenachteiligungen frühzeitig entgegenzuwirken.
Unterstützung von Familien:
Kostenfreie Kindergartenplätze entlasten Familien finanziell und fördern damit eine familienfreundliche Politik im Kreis. Dies kann dazu beitragen, die Attraktivität des Kreises für junge Familien zu erhöhen und somit dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
Die kostenfreie Bereitstellung von Kindergartenplätzen unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern können so leichter einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sind nicht von finanziellen Hürden abhängig, um ihren Kindern den Zugang zu qualitativ hochwertiger Betreuung zu ermöglichen.
Frühkindliche Bildung als Grundstein für die Zukunft:
Frühkindliche Bildung ist entscheidend für die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung der Kinder. Durch kostenfreie Kindergartenplätze wird gewährleistet, dass möglichst vielen Kindern der Zugang zu früh- kindlicher Bildung ermöglicht wird. Dies fördert die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen und bereitet die Kinder optimal auf die Anforderungen der Schule und des späteren Lebens vor.
Durch den Wegfall der Gebühren entstehen dem Kreis deutlich geringere Sach- und Lohnkosten und der Wegfall der Kindergartengebühren stellt eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Kinder und der gesamten Gesellschaft dar.
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