Ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der UWG-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/ Die GRÜNEN im Wendener Gemeinderat.
Die Gemeinde Wenden fördert den Kauf von 100 Photovoltaikanlagen mit je 1000 EURO
Ein 100 Dächer Programm
Begründung: Beim Kampf gegen den Klimawandel dürfen wir keine Zeit verlieren. Die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere seit den trockenen Sommer 2018-2020, sind gerade hier in der Gemeinde bedrohlich sichtbar geworden. Auch wir Bürger/innen sind gefordert und haben die Möglichkeit, ja sogar die Pflicht, unsere Anstrengungen im Klimaschutz zu intensivieren. Wenn künftige Generationen noch eine Lebensgrundlage haben wollen, dann müssen wir uns diesen Fragen verstärkt zuwenden und jetzt eine Trendwende schaffen. Mit folgendem Antrag wollen die 3 Fraktionen im Rat der Gemeinde Wenden in der Gemeinde eine nötige Trendwende einleiten.
Zuwendungszweck
Die Förderung dient der Unterstützung von privaten und gewerblichen Antragstellern zum Ausbau Erneuerbarer Energie in der Gemeinde Wenden. Ziel der Förderung ist, durch 100 neue Photovoltaikanlagen den CO² Ausstoßes in der Gemeinde Wenden zu reduzieren.
Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Gemeindeverwaltung, als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung wird nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ zugeteilt.
Förderung Photovoltaik Anlagen
- Gefördert wird der Erwerb inklusive Installation und dazugehöriger Inbetriebnahme von neuen Photovoltaikanlagen (optional auch mit Batteriespeicher) mit mindestens 4 KWp Leistung auf dem Dach, an der Fassade des Gebäudes oder auf dem Grundstück der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Leistungsobergrenze der installierten Anlage ist für die Höhe der Zuwendung nicht relevant. Je Antragsteller wird eine Anlage gefördert.
- Nicht gefördert werden
- Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistungsobergrenze von maximal 3,9WKP,
- Photovoltaikanlagen ohne Rückeinspeisemöglichkeit in das öffentliche Versorgungsnetz,
- Photovoltaikanlagen die nicht der Bundesnetzagentur ordnungsgemäß angemeldet sind,
- Photovoltaikanlagen, die vor der erfolgreichen Fördermittelzusage der zuständigen Stelle erworben, installiert oder in Betrieb genommen wurden,
- Die Erweiterung bereits vorhandener Photovoltaikanlagen,
- Der Erwerb, Installation oder die Inbetriebnahme von gebrauchten Anlagen,
- Eigenanlagen/Selbstbauten,
- Anlagen mit einem Investitionsrichtwert unter 2.500€
Zuwendungsempfänger
Unternehmen unabhängig von der Größe, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Anlage auf Ihrem Eigentum in der Gemeinde Wenden zu installieren.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
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