Antrag zur Stellenplanerweiterung der Sozialpädagogischen Hilfen

Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan 2023 wird im Produkt Sozialpädagogische Hilfen um 1,5 Vollzeitstellen der Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW erweitert.

Sachverhalt/Begründung:

Verbesserung der Fallzahlauslastung:
Die aktuelle Fallzahlauslastung im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) des Kreises Olpe liegt bei 193 Fällen pro Vollzeitstelle, weit über dem von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) empfohlenen Personalrichtwert von 140 Fällen pro Vollzeitstelle. Durch die Schaffung von 1,5 zusätzlichen Stellen kann die Fallzahlauslastung auf etwa 145 Fälle pro Vollzeitstelle reduziert werden. Dadurch wird die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert, was zu einer besseren Betreuung der Fälle und einer höheren Qualität der sozialpädagogischen Hilfe führt.

Anpassung an den gestiegenen Bedarf:
Seit 2016 sind die Fallzahlen im Aufgabenbereich der WJH im Produkt Sozialpädagogische Hilfen um ca. 32 % gestiegen. Diese Entwicklung zeigt einen erhöhten Bedarf an sozialpädagogischen Hilfsleistungen und die Notwendigkeit, entsprechende personelle Ressourcen bereitzustellen. Eine Erweiterung des Stellenplans um 1,5 Vollzeitstellen ermöglicht es, dem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden und die Qualität der sozialpädagogischen Hilfen sicherzustellen.

Flexibilität bei der Personalverteilung:
Die Schaffung von 1,5 Vollzeitstellen bietet dem Produkt Sozialpädagogische Hilfen die Flexibilität, die Arbeitskraft auf Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufzuteilen. Dies ermöglicht eine effizientere Personalverteilung, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen innerhalb des Bereichs gerecht zu werden.

Wir bitten die Kreisverwaltung, die notwendige Stellenplanerweiterung im Produkt Sozialpädagogische Hilfen um 1,5 Vollzeitstellen der Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW zu genehmigen, um die Qualität der sozialpädagogischen Hilfe im Kreis Olpe weiterhin gewährleisten und verbessern zu können.

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