Regionalplan

Sehr geehrter Herr Landrat Melcher,

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte ich um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Anfragen im Ausschuss für Umwelt und Kreisentwicklung zum TOP 9, Neuaufstellung Regionalplan.

Fragen:

1. Siedlungsentwicklung: Im Umweltbericht des Regionalplans werden im Bereich der Siedlungsentwicklung bei nachfolgend aufgezählten Flächen das Gesamtausmaß der Umweltauswirkungen als schwerwiegend angesehen.
Kirchhundem
09.04 ASB001
Lennestadt
09.04 ASB002
09.05 ASB003
Attendorn
09.01 ASB001
09.02 ASB002
Wir bitten um Klärung des Sachverhalts.
1. Um Welche Gebiete handelt es sich dabei?
2. Welche Auswirkungen sind das?
3. Wird die Kreisverwaltung bei diesen Gebieten Einspruch erheben?

2. Regionalplanentwurf GIB
Im Umweltbericht werden im Bereich der GIB` s bei nachfolgend aufgezählten Flächen das Gesamtausmaß der Umweltauswirkungen als schwerwiegend angesehen.
Wenden
09.07 GiB.A.004
09.07 GiB.A.001
09.07 GiB.A.002
Olpe
09.07 GiB.A.002
09.06 GiB.2.003
Kirchhundem09.04GiB A.003
Lennestadt
09.05.GiB. A.001
09.05.GiB.A.002
Attendorn
09.01 GiB.A.004
Finnentrop
09.03GiB.A.005
Wir bitten um Klärung des Sachverhalts,
1. Um Welche Gebiete handelt es sich dabei?
2. Welche Auswirkungen sind das?
Wird die Kreisverwaltung bei diesen Gebieten Einspruch erheben?

3. BSN Flächen
Im Regionalplanentwurf fehlen Flächen, die bereits als BSN Flächen gelten
Welche Flächen sind das?

4. Wildnisgebiete
Im Regionalplanentwurf, Erläuterungskarte 5D/Blatt 2/2 sind im Kreis Olpe 5 Wildnisgebiete abgebildet.
Wir bitten um Klärung des Sachverhalts.
1. Um welche Gebiete handelt es sich?
2. Welche Gebiete werden von der Unteren Naturschutzbehörde als geeignet angesehen?

5. Im Umweltbericht des Regionalplans werden bei nachfolgend aufgelisteten Flächen das Gesamtausmaß der Umweltauswirkungen als schwerwiegend angegeben der Umweltauswirkungen als schwerwiegend angegeben
Lennestadt
0905 BSAB.001
0905 BSAB.002
0900 BSAB.001
Drolshagen
0902 BSAB.007
0902 BSAB.009
Wir bitten um Klärung des Sachverhalts.
1. Um Welche Gebiete handelt es sich dabei?
2. Welche Auswirkungen sind das?
3. Wird die Kreisverwaltung bei diesen Gebieten Einspruch erheben
Klärung des Sachverhalts bei Steinbruch Grevenbrück
(K-43 Oe als bedingt geeignet, war im alten Plan RG. Nicht festlegen)
1.Um Welche Fläche handelt es sich dabei?
2.Ist diese Fläche innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche oder außerhalb?

6. Windenergiebereiche im Regionalplanentwurf
1. Welche Flächen – Überschneidungen gibt es bzgl. Windenergienutzung im Kreis Olpe bei den Windenergiebereichen des Regionalplans und den bereits überarbeiteten Flächennutzungspläne.?
2. Hat die Kreisverwaltung im Rahmen einer Interkommunalen klimarelevanten Politik Informationen darüber welche Kommunen Windvorrangzohnen ausweisen werden und welche Kommunen die Erstellung von Windkraftanlagen über die Bauleitplanung regeln?

Mit freundlichem Gruß

Anita Jung
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

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