Verein Klima- und Energiemanagement
Sehr geehrter Herr Landrat Melcher,
im Nachgang zur gestrigen KA Sitzung haben sich folgende Fragen zum TOP 21 Vereinsgründung „Verein zum Klima- und Energiemanagement im Kreis Olpe“ ergeben.
Die Fraktion B90/Die Grünen bittet um Beantwortung vor der nächsten Fraktionssitzung am 27.09.2021.
1. Rechtsform
1.1. Warum wurde die Rechtsform Verein gewählt? Ursprünglich war eine Genossenschaft geplant.
1.2. Welche Rechtsform des Vereins wird angestrebt?
– Nicht eingetragener Verein,
– e.V.,
– gemeinnütziger Verein, – gewerblicher Verein
2. Förderung
2.1. Soll der Verein selbst förderfähig sein?
2.2. Soll der Verein Fördermittel an Dritte vergeben oder vermitteln?
2.3. Sollen durch den Kreis bereitgestellte Fördermittel oder Preise vergeben werden? 2.4 Soll es eine „Gewährträgerhaftung“ geben? Wenn ja, durch wen?
3. Gründung
3.1 Welchen Namen soll der Verein tragen?
3.2 Wo wird der Vereinssitz sein?
3.3 Sind die in der Vorlage zum KT genannten Aufgaben identisch mit dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins?
3.4 Gibt es einen öffentlichen Aufruf zur Gründung des Vereins und zum Beitritt?
4. Satzung
4.1. Wer kann nach Satzung Mitglied im Verein werden? – Kommunen und Kreis
– Verbände,
– Gewerkschaften,
– Unternehmen, – andere Vereine, – Parteien,
– Fraktionen,
– Einzelpersonen,
– etc…
4.2 Wie werden Stimmrechte verteilt?
4.3 Wer ist Mitglied für die Kommunen und für den Kreis?
4.4 Wie sollen Mitgliedsbeiträge gestaltet werden.
4.5 Erfolgt eine freie Vorstandswahl oder gibt es „geborene“ Vorsitzende?
5. Ist die Arbeit im Verein Arbeitszeit für die Klimamanager und haben sie Stimmrecht? Erfolgt eine Refinanzierung über den Verein?
6. Für wen sind die Beschlüsse des Vereins bindend?
7. Gibt es bereits den Entwurf einer Satzung und kann der Entwurf zur Abstimmung vorgelegt werden?
Für die Fraktion
Fred Josef Hansen
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