Offener Brief Generationengerechtigkeit

Offener Brief
Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan MK, OE und SiWi

Sehr geehrter Herr Asshoff,

ich beziehe mich auf den o.g. Regionalplan und Ihr Schreiben an die Bürgermeister und den Landrat des Kreises Olpe.
Über den Regionalplanentwurf wird zur Zeit heftig in den Kommunen, Kreisen, Parteien und Verbänden diskutiert. Das ist richtig und gut so. Allerdings vermisse ich, und das ist dem Zeitverlauf geschuldet, die Befassung ihrer Planung mit der Generationengerechtigkeit über das Jahr 2030 hinaus und der Vorgabe der Klimaneutralität bis 2045. Dies explizit unter der Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz.

Welche Bedeutung hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz für den Regionalplan Arnsberg?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz ist ein Urteil für einen anderen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. Die Verfassungsbeschwerden der Klimaaktivisten bemängelten an der bisherigen Klimapolitik, dass keine ausreichende Reduzierung von Treibhausgasen bis 2030 vorgesehen sei. Welche Folgen dies bereits jetzt habe, sehe man unter anderem an dem bedauernswerten Zustand des Klimas, dem Verlust von Arten, des Wassers, des Bodens und besonders augenfällig im RP Arnberg der Wälder.

Das Verfassungsgericht führt aus, würde man bis 2030 zu wenig zur CO2 Reduktion beitragen, seien mit den dann verstärkt notwendigen Maßnahmen die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen stark eingeschränkt. Laut dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes verschieben die bisherigen Klimaschutzgesetzgebungen die enorm hohen Lasten der CO2 Minderung unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 und damit auf künftige Generationen. Die notwendigen Minderungen müssten, so das Gericht dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Dies betreffe auch zukünftige zum Teil noch nicht geborene Generationen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zweifelsohne eine Sensation mit weitreichenden Folgen für alle Lebensbereiche auch im RP Arnsberg. Mit dem Urteil wurde höchstinstanzlich festgestellt, dass Klimaschutz nicht beliebig ist, sondern grundlegender Bestandteil jedweder Gesetzgebung und Planung sein muss. Dieser Prämisse muss zukünftige Gesetzgebung folgen und damit muss auch die Regionalplanung an diese Grundsätze angepasst werden.

Die Gemeinwohlwirkung tritt damit deutlich mehr in Erscheinung als dies bisher von vielen Beteiligten wahrgenommen worden ist. Der Planungsraum als klimarelevanter Teil unserer Umwelt wird klimapolitisch enorm aufgewertet. Als CO2-Senke (Wald), als Ort des Arten-, Natur-, Wasser-, Boden-, und Atmosphärenschutzes wird er zunehmend an Bedeutung haben.

Ich finde die Grundsätze der Generationengerechtigkeit im Sinne des Verfassungsgerichtes weder in den zeitlichen Vorgaben noch in den konkreten Planausweisungen wieder.
Ich möchte Sie daher bitten, den Regionalplan zurückzuziehen, ihn hinsichtlich seiner Verfassungskonformität positiv zu verändern und ihn dann erneut vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß

Fred Josef Hansen
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

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